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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    1. Allgemein

    1.1 Vertragspartner

    Wenn nicht ausdrücklich in der Ausschreibung etwas anderes genannt wird, ist Vertragspartner und somit verantwortlich für die Durchführung der Veranstaltungen:

    Sport Service UG
    Thoma Sports – www.thoma-sports.de
    Wintersportschule Thoma – www.thoma-skischule.de
    Schneesportschule Thoma – www.feldberg-skischule.de
    Dr.-Pilet-Spur 13
    79868 Feldberg im Schwarzwald

    – im Folgenden „Veranstalter“ genannt –

    1.2 Buchung / Vertragsabschluss

    1. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Veranstaltungsausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
    2. Nimmt der Teilnehmer Anmeldungen für weitere Personen (z. B. Kinder, Freunde usw.) vor, so steht er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
    3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Aushändigung bzw. elektronische Zusendung der vorläufigen Buchungsbestätigung.
    4. Weicht der Inhalt der vorläufigen Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder den Veranstaltungspreis bezahlt.

    1.3 Leistung

    Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Ausschreibung angebotenen Leistungen zu erbringen. Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform, ebenso Änderungen der Ausschreibungsangaben vor Vertragsabschluss.

    1.3.1 Buchung und Reservierung von Ski- und Snowboardkursen

    Die Sport Service UG tritt mit ihren Standorten als Agentur zur Vermittlung von Sportdienstleistungen auf. Die Vermittlung erfolgt im Auftrag freiberuflicher Wintersportlehrer.

    Die Sport Service UG übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden gegenüber Kursteilnehmern oder Dritten.

    Im Preis enthalten sind:

    • Kosten der freiberuflichen Skilehrer
    • Vermittlungsgebühr der Sport Service UG
    • Nutzung eigener Liftanlagen (Kinderländer)

    Witterungsbedingte Ausfälle berechtigen nicht zur Rückerstattung. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung.
    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen kann die Kursdauer gemindert werden.

    1.3.2 Liftgebühren

    Liftkarten und Skiausrüstung sind nicht in der Kursgebühr enthalten.

    1.4 Leistungsänderungen

    1. Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsschluss sind zulässig, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
    2. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
    3. Wird eine Veranstaltung z.B. aufgrund von ungünstigen Wetterverhältnissen oder aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, an einen alternativen, vergleichbaren Veranstaltungsort verlegt oder die ausgeschriebene Routenführung einer Tour verändert, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Teilrückzahlung. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem von ihm eingesetzten, verantwortlichen Veranstaltungsleiter vor Ort.

    1.5 Zahlung des Veranstaltungspreises

    1. Die Zahlung erfolgt im Regelfall während des Buchungsprozesses.
    2. Bei Zahlung vor Ort sind Barzahlung, EC- oder Kreditkartenzahlung möglich.
    3. Teilzahlungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.
    4. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

    1.6 Rücktritt durch den Teilnehmer

    1. Rücktrittskostenregelung:
    • bis 48 Stunden vor Beginn: 100 % als Wertgutschein
    • weniger als 48 Stunden: keine Erstattung
    • es wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 1,50 € fällig.
    1. Der Anmelder haftet auch für angemeldete Dritte.
    2. Für Gruppen gelten dieselben Bedingungen anteilig.
    3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

    1.7 Kündigung durch den Veranstalter

    Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. In diesem Fall besteht Anspruch auf den vollen Preis.

    1.8 Absage wegen Wetter oder höherer Gewalt

    1. Bei Absage vor Beginn erfolgt Ersatz durch Wertgutscheine.
    2. Bei Abbruch nach Beginn kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

    1.9 Mindestanforderungen

    1. Der Teilnehmer hat sich vor Vertragsabschluss über die Mindest-Anforderungen der Veranstaltung zu informieren und etwaige Fragen vor der Buchung mit dem Veranstalter abzuklären. Ist kein besonderes Anforderungsprofil angegeben, so werden lediglich normale körperliche und mentale Fitness, Kenntnis und Beachtung der gesetzlichen Verordnungen (z.B. StVO, FIS-Regeln) sowie die regelgerechte Benutzung des Sportgeräts vorausgesetzt.
    2. Um die eigene Gesundheit und die der übrigen Teilnehmer nicht zu gefährden, müssen körperliche oder geistige Gebrechen unbedingt vor Veranstaltungsbeginn mit dem behandelten Arzt und dem Veranstalter durchgesprochen werden.
    3. Wenn sich erst nach Veranstaltungsbeginn herausstellt, dass der Teilnehmer die ausgeschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, so kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter den Teilnehmer auch dann noch von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

    1.9.1 Erforderliche Ausstattung

    1. Die richtige Ausrüstung ist entscheidend für die Sicherheit der Teilnehmer und den Erfolg der Veranstaltung. Welche Ausrüstung für die Teilnahme an der Veranstaltung unbedingt erforderlich ist, kann der Teilnehmer der Ausschreibung entnehmen bzw. ergibt sich aus der Natur der Sache.
    2. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung bzw. mit der Buchungsbestätigung etwas anderes vereinbart wurde, ist der Teilnehmer selbst verantwortlich dafür, seine eigene Ausrüstung zum Veranstaltungsbeginn mitzubringen.
    3. In jedem Fall hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung zu überprüfen. Die Ausrüstungs-Experten des Veranstalters beraten gerne dabei. Wenn es erforderlich ist, kann der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte, verantwortliche Veranstaltungsleiter einen Teilnehmer aufgrund von fehlender oder mangelhafter Ausrüstung von der Veranstaltung ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer oder den Veranstaltungserfolg nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

     

    1.10 Gefahren und Haftung

    1. Der Veranstalter weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei den Veranstaltungen in der freien Natur auch bei sorgfältigster Planung und Durchführung durch den Veranstaltungsleiter ein gewisses Restrisiko für die Teilnehmer verbleibt. Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dieses Restrisiko zu tragen und nimmt insofern auf eigene Gefahr und Verantwortung hin teil.
    2. Der Veranstalter haftet ausdrücklich nicht für folgendes:

    - körperliche Unzulänglichkeiten der teilnehmenden Personen

    - Mängel an der von den Teilnehmern mitgebrachten Ausrüstung

    - Schäden, die dadurch entstehen, dass Weisungen der verantwortlichen Veranstaltungsleiter nicht befolgt werden

    - Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Verhaltensregeln (StVO etc.) der teilnehmenden Personen

    - Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die als solche in der Ausschreibung ausdrücklich gekennzeichnet sind.

    Veröffentlichung von Bildern

    1. Der Teilnehmer stimmt der Nutzung von Bildern zu.
      b. Keine Weitergabe an Dritte.
      c. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

    Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, sofern gesetzlich zulässig.

    Salvatorische Klausel

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.

    1. Verleih von Leihmaterialien

    2.1 Bikesport

    2.1.1. Nutzung

    1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Verleih Bikes, bzw. Verleih-E-Bike – im folgenden „Fahrrad“ genannt – an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
    2. Der Mieter darf das Fahrrad nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (StVO), benutzen. Er darf es zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung des Fahrrades/des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Der Mieter nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die Ausstattung das Fahrrads nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht.
    3. Kinder benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe des Fahrrades an das Kind. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

    2.1.2. Pflichten des Mieters

    1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren verschlossenen Ort (Raum) abzustellen, außerhalb geschlossener Räume ist das Fahrrad beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) gegen Diebstahl zu sichern. Die Elektrofahrräder werden in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist erlaubt. Die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, sind vom Mieter zu tragen.
    2. Bei einer Verleihdauer von mehr als drei Tagen ist ein Bike Check-up der gängigen Verschließteile im Thoma Sports Shop notwendig, um sicherheitsrelevante Aspekte zu gewährleisten. Dazu vereinbart der Mieter mit dem Shop Personal einen passenden Zeitpunkt.
    3. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen

    2.1.3. Reparatur während der Mietzeit

    1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden), wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes sowie der max. Belastung von Gepäckträgern und Fahrrad-Körben eines Fahrrades trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.
    2. Bei Schäden, wie z.B. Speichenbrüchen, Schaltung incl. Züge, etc., trägt der Mieter die Reparaturkosten.
    3. Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur das Verleih Team zu benachrichtigen, andernfalls behält sich die Thoma Service UG vor, die Kosten nicht zu erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten, Abholservice, Telefonkosten etc.
    4. Folgende Preise sind für verschuldete Schäden durch den Vermieter definiert: • Laufrad defekt o 8er, aber kein schleifen 12,- EUR o Nicht mehr reparierfähig MTB 55,- EUR o Nicht mehr reparierfähig E-Bike 85,- EUR • E-Bike Akku defekt 600,- EUR • Display des E-Bike defekt 100,- EUR • Bedieneinheit E-Bike defekt 100,- EUR • Kettenkasten defekt 20,- EUR • Mantel defekt (z.B. aufgeschlitzt, profillose Stellen) 25,- EUR • Lichteinheit bei Trekking defekt 15,- EUR • Griffe defekt 15,- EUR • Sattel defekt 25,- EUR • Schaltauge defekt 25,- EUR • E-Bike Ladegerät (Verlust oder Defekt) 70,- EUR • Schlüssel für E-Bike (Verlust oder Defekt) 20,- EUR

    Bei jedem Schaden wird eine Reparaturrechnung ausgestellt, welche der Mieter bei seiner Versicherung einreichen kann. Bei größeren Schäden, die durch den Mieter verschuldet sich, werden wir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung vorbereiten.

    2.1.4. Unfall und Verlust/Diebstahl:

    1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

    2.1.5. Haftung

    1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
    3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

    2.1.6. Rückgabe

    1. Der Mieter hat das Fahrrad/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeiten des Vermieters spätestes 30 Minuten vor Geschäftsende.
    2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
    3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
    4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.

    2.2 Wintersport

    2.2.1. Nutzung

    1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Verleihmaterial– im folgenden „Ausrüstung“ genannt – an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem nutzbaren, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
    2. Der Mieter darf die Ausrüstung nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der FIS-Regeln, benutzen. Er darf es nicht zu einem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung der Ausrüstung/des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ausrüstung darf nur vom Mieter genutzt werden.
    3. Kinder benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der Mieter erteilt seine Einwilligung durch die Übernahme und Übergabe der Ausrüstung an das Kind. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

    2.2.2. Pflichten des Mieters

    1. Der Mieter verpflichtet sich, die Ausrüstung nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln.
    2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe der Ausrüstung dem Vermieter mitzuteilen.

    2.2.3. Reparatur während der Mietzeit

    1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden), wenn ihre Ursache weder auf
    2. unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
    3. Bei Defekten an der Ausrüstung ist vor der Reparatur das Verleih Team zu benachrichtigen, andernfalls behält sich die Sport Service UG vor, die Kosten nicht zu erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an der Ausrüstung keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahnkosten, Abholservice, Telefonkosten etc.

    2.2.4. Unfall und Verlust/Diebstahl:

    1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Ausrüstung in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen beinhalten.

    2.2.5. Haftung

    1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
    2. Der Mieter hat die Ausrüstung in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
    3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung der Ausrüstung/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

    2.2.6. Rückgabe

    1. Der Mieter hat die Ausrüstung/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeiten des Vermieters spätestes 30 Minuten vor Geschäftsende.
    2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
    3. Wird die Ausrüstung nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen en Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüberhinausgehenden Schaden zu ersetzen.
    4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe die Ausrüstung, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.

    2.3. Bindungseinstellung Bindungen werden an Skischuhe angepasst es erfolgt jedoch keine sicherheitstechnische Überprüfung der Einstellung nach ISO 11088. Mit seiner Einwilligung betätigt der Kunde die Richtigkeit der zu Einstellung notwendigen Daten. Die Sport Service UG übernimmt haftet nicht bei Schäden weder gegenüber dem Mieter noch Dritter. Eine individuelle Sicherheitsüberprüfung der Bindungseinstellung nach ISO 11088 ist gegen eine Pauschale von 15€ je Einstellung möglich.

    2.4. Allgemeines:

    1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. b. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per EMail im PDF übersandt.
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